Informationen zur Wettersituation

Besondere oder extreme Wetterlagen – Schulweg – rechtliche Vorgaben

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern!

Wir möchten Sie informieren:

Vorgaben aus dem Unwettererlass:

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Zitat:

„In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.“

Einzelne Schulen dürfen somit im Vorfeld eines Unwetterereignisses nicht eigenständig entscheiden, auf Distanzunterricht umzustellen.

„Ersatzschulen und Ergänzungsschulen wird empfohlen, sich entsprechend den für öffentliche Schulen getroffenen Entscheidungen über schulische Maßnahmen zu verhalten.“

Wie können Eltern bei unsicheren Lagen entscheiden?

„Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“.

Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).“

Sollte es kurzfristig neue Entscheidungen bezüglich der Wetterlage geben, werden wir Sie natürlich sofort benachrichtigen!

Bis zum jetzigen Zeitpunkt habe ich nicht das Recht, die Schule für den morgigen Tag zu schließen. Wie oben schon beschrieben, entscheiden Sie über den Besuch Ihrer Kinder. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Schulweg zu gefährlich ist bei der Witterung und sich gegen einen Besuch entscheiden, ist das Fehlen natürlich entschuldigt. Das wäre nicht schlimm! Falls die Busse bzw. die Bahn nicht kommt, gehen die Kinder nach einer Wartezeit von 30 Minuten wieder nach Hause und erhalten im Laufe des Vormittags Aufgaben zur Bearbeitung. Bitte verzichten Sie in diesem Fall darauf, Ihre Kinder mit dem PKW zur Schule zu bringen.

Ich werde morgen ab 05:15 Uhr die Verkehrsbetriebe auf die aktuelle Situation ansprechen.

Bitte schauen Sie, bevor Ihr Kind aus dem Haus geht, nochmals in diesen Kanal, ob es Neuigkeiten bezüglich der Wettersituation gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Tang, Schulleiter

Französisch am GSW

Französisch wird derzeit von vier Kolleg:innen am GSW unterrichtet (Frau Burk-Pitzer, Frau Kraft, Herr Klingelhöfer, Herr Rohrer).

Französisch wird ab dem Jahr 2020 wieder in der Jahrgangsstufe 7 (G9), alternativ zu Latein angeboten. Des Weiteren kann man es auch als 3. Fremdsprache in der EF wählen.

Als Lehrwerk nutzen wir À plus von Cornelsen, mit dem wir schon bei G8 gute Erfahrungen gemacht haben. Für die neuen Klassen 7 verwenden wir die Nouvelle Édition, die exakt auf die Anforderungen G9 abgestimmt sind.

Für weitere Informationen zum schulinternen Lehrplan ist dieser vollständig im Anhang zu finden.

DELF Zertifikate

Wir bieten in Französisch DELF Zertifikate für die Sekundarstufe I und II an. Es handelt sich um international anerkannte Zertifikate für Französisch als Fremdsprache. Sie dienen als offizieller Nachweis für französische Sprachkenntnisse bei der Immatrikulation an einer Hochschule oder bei der Bewerbung für eine Arbeitsstelle in Frankreich, Belgien, Kanada und der Schweiz. Die Diplome werden vom französischen Bildungsministerium, dem „Ministère de l’Education Nationale“ ausgestellt.

Die Teilnahme am Zertifikatskurs ist freiwillig und kann von allen Schüler:innen, die Französisch gewählt haben, abgelegt werden.
Die schriftliche Prüfung findet am GSW statt. Für die mündliche Prüfung geht es gemeinsam zum nächstgelegenen Prüfungszentrum in Olpe.

Die Prüfungsvorbereitung findet zum größten Teil im Unterricht statt. Bei Bedarf wird eine DELF-AG am GSW angeboten (bitte Aushänge beachten) oder bei Frau Burk informieren. Es gibt hierzu auch Testmaterial (bitte Französischlehrer ansprechen).

In der Sekundarstufe 1 kann man nach dem ersten bis zweiten Lernjahr (G9- Klasse 7/8) das Niveau A1 erreichen. Das Niveau A2 ist für die Klassenstufen 8/9 machbar.

DELF A1 – DELF A2

A1: Bei der ersten Kompetenzstufe wird getestet, ob der Teilnehmer einfachste Situationen verstehen kann und Grundkenntnisse vorhanden sind. (nach einem Lehrjahr)

A2: Die zweite Kompetenzstufe überprüft elementare Umgangsformen, die die Bewältigung des Alltags gewährleisten (nach zwei Lehrjahren)

DELF B1 – DELF B2 (SEK II)

B1: Hier wird der Schritt weg von der elementaren bis hin zur selbstständigen Sprachverwendung vollzogen. Hauptaugenmerk liegt auf dem flexiblen Sprachumgang in alltäglichen Situationen. (nach fünf Lehrjahren)

B2: Die vierte Kompetenzstufe prüft den unabhängigen Sprachgebrauch und verlangt eine schlüssige Argumentation, sprachliche Gewandtheit sowie ein ausgeprägtes Sprachbewusstsein. (gymnasiale Oberstufe)

Prüfungsaufbau

Jede Prüfung beinhaltet einen schriftlichen sowie mündlichen Teil. Der Schriftliche umfasst das Hörverständnis (compréhension orale), das Textverständnis (compréhension écrite) sowie den schriftlichen Ausdruck (production orale).

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Diese Datei herunterladen (franze_zweite_fremdsprache.pdf) franze_zweite_fremdsprache.pdf Informationen zur Wahl der 2. Fremdprache 309 KB
Diese Datei herunterladen (schullehrplan_franze.pdf) schullehrplan_franze.pdf Schulinterner Lehrplan Französisch 1162 KB
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